In diesem Artikel erfahren Sie, wer gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel hat.
Der gesetzliche Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu
40 € monatlich besteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die zu pflegende Person hat einen bewilligten Pflegegrad
- Die zu pflegende Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen
- Die zu pflegende Person wird von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Bekannter) gepflegt