In diesem Artikel finden Sie Informationen zum Thema wirtschaftliche Aufzahlung.
Sofern eine Versorgung über das medizinisch notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Maß hinaus gewünscht wird (Premium-Produkte oder Mehrbedarf), sind die Zusatzkosten nicht über die Krankenkasse erstattungsfähig und eine wirtschaftliche Aufzahlung fällt an.