In diesem Artikel erfahren Sie, ob Inkontinenzprodukte auch über die 40 €-Pauschale hinaus abgedeckt werden.
Von der Pflegekasse werden ausschließlich Produkte übernommen, die zum Verbrauch bestimmt
sind und der häuslichen Pflege des Versicherten dienen. Dazu gehören Produkte wie Flächen- und Handdesinfektion, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen.
Die Abrechnung von Inkontinenzprodukten wird über die jeweilige Krankenkasse abgewickelt. Das Beziehen von Inkontinenzprodukten über die 40€-Pauschale der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist somit nicht möglich.