In diesem Artikel finden Sie Informationen zum Thema Zuzahlungen.
Die Zuzahlung für Hilfsmittel ist gesetzlich geregelt. Entsprechend dieser gesetzlichen Regelung müssen sich Patienten an den Kosten für den Erstattungsbetrag für den Monatsbedarf beteiligen. Aktuell liegt die Zuzahlung bei ca. 10% der Kosten für Inkontinenzmaterial – jedoch darf der Zuzahlungsbetrag nicht mehr als 10 € monatlich betragen. Die genaue Höhe der Zuzahlung erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.
Damit Menschen mit einem geringen Einkommen und Sozialhilfeempfänger durch die
Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen nicht unzumutbar belastet werden, ist es
möglich sich auf Antrag bei der Krankenkasse von Zuzahlungen befreien lassen.